
Die Einführung der Mehrwegangebotspflicht in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2023 gilt, soll die Nutzung von Mehrwegverpackungen ankurbeln und somit Plastikmüll reduzieren. Dennoch zeigt sich, dass die Umsetzung in der Praxis zögerlich voranschreitet. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass in vielen Gastronomiebetrieben weiterhin bevorzugt Einwegverpackungen verwendet werden und dass Verbraucherinnen und Verbraucher selten die Möglichkeit wahrnehmen, Getränke und Speisen in Mehrwegbehältern zu erhalten. Dies bestätigt auch die Bremer Verbraucherzentrale in ihren aktuellen Stichproben, die zeigen, dass nicht alle Betriebe die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.
Besonders auffällig ist, dass kleinere Betriebe, die von der Pflicht zur Bereitstellung von Mehrwegverpackungen ausgenommen sind, oft nicht bereit sind, mitgebrachte Behälter zu befüllen. Ramona Schlee, Pressesprecherin der Bremer Umweltsenatorin, erläutert, dass es keinerlei Kontrollen gibt und somit kein Druck auf die Betriebe ausgeübt wird, um diese Regelungen einzuhalten. Viele Verbraucher müssen aktiv nach Mehrwegangeboten fragen, was das Bewusstsein und die Akzeptanz dafür einschränkt.
Regulierung und Herausforderungen
Laut den Vorgaben müssen Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, Mehrwegbehälter bereitstellen. Kleinere Betriebe, die weniger als fünf Mitarbeiter haben oder max. 80 Quadratmeter groß sind, sind jedoch nur verpflichtet, mitgebrachte Gefäße zu akzeptieren. Zudem sieht das Verpackungsgesetz (VerpackG) eine Registrierungspflicht für Hersteller von Mehrwegverpackungen vor, um die Nutzung dieser Art von Verpackungen zu fördern.
Die Verbraucherzentrale Bremen hebt hervor, dass das Problem des Verpackungsmülls durch die vorhandenen Einwegverpackungen weiter verschärft wird. Mikroplastik gelangt zunehmend in unsere Lebensmittel, was gesundheitliche Bedenken aufwirft. Der Einsatz von Mehrwegverpackungen könnte dabei helfen, die Abfallmengen zu verringern und somit auch die Umwelt zu entlasten. Auf die gesetzlichen Vorgaben wird von den Betrieben häufig nur sporadisch reagiert, was die Umsetzung zusätzlich erschwert.
Initiativen und Lösungen
Eines der positiven Beispiele ist die Fleischerei Rudolph in Bremen, die ein Pfandsystem für wiederverwendbare To-Go-Boxen anbietet. Dieses wird jedoch auch nur schleppend angenommen. Um die Nutzung von Mehrwegverpackungen weiter zu fördern, hat die Bremer Umweltsenatorin ein Bündnis für Mehrweg ins Leben gerufen.
Zusätzlich wird die Idee einer kommunalen Verpackungssteuer für Einwegmüll von Barbara Metz, der Deutschen Umwelthilfe, diskutiert, um Anreize zu schaffen, Mehrwegverpackungen stärker zu nutzen. Diese Steuer könnte helfen, das Verhalten der Verbraucher zu beeinflussen und die Gastronomiebetriebe zu motivieren, mehr in nachhaltige Systeme zu investieren. Studien zeigen, dass die Klimabilanz von Mehrweggefäßen nach etwa 10 bis 15 Umläufen positiv wird, was die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen unterstützt.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht in Deutschland zwar einen wichtigen Schritt zur Reduzierung von Verpackungsmüll darstellt, jedoch auch mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert ist. Die Umsetzung muss dringend verbessert werden, um die gesteckten Ziele zu erreichen und den Verbrauch von Einwegverpackungen signifikant zu reduzieren. Die kommenden Jahre werden entscheidend dafür sein, ob die Verbraucher die Vorteile und Möglichkeiten, die Mehrwegverpackungen bieten, umfassend nutzen können.
Für weitere Informationen über die Vorteile von Mehrwegverpackungen und die aktuelle Gesetzeslage besuchen Sie die Webseiten der Weser Kurier, Verbraucherzentrale und Umweltbundesamt.