Vegesack

Aggressive Widerstände: Zwei Festnahmen nach Polizei-Einsätzen in Bremen

Am 5. Februar 2025 wurden in Bremen-Vegesack mehrere Polizeieinsätze aufgrund von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nötig, die zu Festnahmen und der Einleitung strafrechtlicher Verfahren führten. Um 12:45 Uhr erhielt die Polizei einen Hinweis über einen Mann, der in einer Drohungssituation mit einem Gullydeckel Fensterscheiben einschlagen wollte. Einsatzkräfte konnten den 39-jährigen Tatverdächtigen vor Ort festnehmen, doch der Mann wehrte sich vehement, was zu einer Aggressionssteigerung führte. Laut der Polizeibericht, wurde er zunächst zu Boden gebracht und gab während der Auseinandersetzung an, Crack konsumiert zu haben. Dies führte zur Erstellung einer Strafanzeige wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, was gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein schwerwiegender Tatbestand ist, der in § 114 StGB geregelt ist und empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich um 16:20 Uhr. Polizeibeamte wurden zur Domsheide gerufen, wo eine Körperverletzung gemeldet wurde. Der 23-Jährige, der sich zunächst als Geschädigter ausgab, war tatsächlich der Aggressor, wie von mehreren Zeugen berichtet wurde. Der Mann hatte Passanten beleidigt und wurde daraufhin von einem 26-jährigen Mann geschlagen. Während der Sachverhaltsaufnahme zeigte der 23-Jährige aggressives Verhalten, schrie und beleidigte die Einsatzkräfte. Bei dem Versuch zu flüchten, leistete er ebenfalls Widerstand und wurde letztlich auf die Wache gebracht, nachdem ihm erneut Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ausgehändigt wurden.

Rechtliche Konsequenzen von Widerstandshandlungen

Der Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wird nach § 114 StGB streng verfolgt. Es ist wichtig zu beachten, dass bereits ein Verstoß gegen Vollstreckungsbeamte oder andere Amtsträger zu empfindlichen Strafen führen kann. Die Strafen reichen von einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, ebenso sind Geldstrafen in weniger schweren Fällen ab 90 Tagessätzen möglich. Die Voraussetzungen, um gegen den Vorwurf vorzugehen, können vielseitig sein, etwa durch die Klärung, ob der tätliche Angriff tatsächlich gegeben war oder durch Berufung auf Notwehr.

Seit 2011 hat es zudem signifikante Entwicklungen innerhalb der Gesetzgebung gegeben, um den Schutz für Vollstreckungsbeamte zu erhöhen. So wurde im Rahmen der Strafrechtsänderungsgesetze ein Anstieg von 30,74% an Gewalttaten gegen Vollstreckungsbeamte zwischen 1999 und 2008 festgestellt. Vor diesem Hintergrund wurden bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, um den rechtlichen Rahmen zu straffen und die Sicherheit von Polizeibeamten zu verbessern. Beispielsweise wird die strafschärfenden Regelung angepasst und auch Feuerwehrleute sowie andere Rettungskräfte sind in den Anwendungsbereich der §§ 113 und 114 StGB einbezogen worden.

Die Bürger und insbesondere die rechtlichen Vertreter sind eingeladen, sich über ihre Rechte und die potenziellen Rechtsfolgen derartiger Vorfälle zu informieren. Schnelle rechtliche Unterstützung ist wichtig, um die individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die Rechte der Betroffenen zu wahren. Für betroffene Personen ist es ratsam, einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren.

Für weiterführende Informationen können die Polizeijournalisten sowie die Pressestelle der Polizei Bremen, unter der Leitung von Bastian Demann, kontaktiert werden.

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