
Ein 67-Jähriger aus Bremerhaven wurde vor kurzem wegen Tötung seiner Lebensgefährtin zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieser Fall, der im Januar 2024 seinen Ursprung fand, wirft viele Fragen auf und hat eine Reihe von verworrenen Details über das Beziehungsleben des Paares und die Umstände der Tat ans Licht gebracht. Der Angeklagte soll seine Partnerin mit einem Kopfschuss getötet haben, doch das Gericht bewertete die Tat als Totschlag, da keine Mordmerkmale festgestellt werden konnten. Dies berichtet Bild.
Der Vorsitzende Richter äußerte, dass nur wenig über die Geschehnisse im Vorfeld der Tat bekannt sei. Die Staatsanwaltschaft hatte das aktuelle Strafmaß gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Unter Tränen beteuert der Angeklagte seine Unschuld. Nach dem Vorfall hatte er den Notruf gewählt und behauptet, seine Lebensgefährtin habe sich selbst erschossen. Ermittlungen zeigen allerdings, dass an den Händen der Frau nahezu keine Schmauchspuren gefunden wurden, was einen Suizid unwahrscheinlich macht. Vielmehr wurden Schmauchspuren an den Händen des Angeklagten festgestellt. Blutspuren waren ebenfalls nicht an den Händen des Opfers vorhanden.
Psychische Probleme und Konflikte
Die Beziehung des Paares war laut Gerichtsunterlagen von erheblichen Schwierigkeiten und Konflikten geprägt. Im Jahr 2022 gab es mehrere Polizeieinsätze, weil die Frau psychisch krank und zeitweise stark suizidgefährdet war. Zuletzt haben jedoch keine konkreten Hinweise auf Suizidgedanken vorgelegen. Zeugen beschrieben den Angeklagten als waffenaffin; im gemeinsamen Haus wurden mehrere Schusswaffen gefunden.
Das Gericht wertete die Umstände der Tat und die vorherige Beziehung des Paares als ausschlaggebend dafür, dass die Anklage nur auf Totschlag und nicht auf Mord erhoben wurde. Experten betonen, dass in ähnlichen Fällen oftmals psychische Erkrankungen oder Konflikte in Beziehungen zu gewalttätigen Handlungen führen können, was auch im aktuellen Bericht des Bundesministeriums des Innern angesprochen wird.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, und die nächsten Schritte werden mit Spannung erwartet, insbesondere im Hinblick auf die Motivforschung und die Definition von Totschlag versus Mord in der deutschen Rechtsprechung.