Obervieland

Neue Regeln für Hochwasserschutz: Deichverband ändert Satzung!

Der Deichverband links der Weser hat zu Beginn des Jahres 2025 eine Satzungsänderung vollzogen, die darauf abzielt, den Hochwasserschutz in der Region zu verbessern. Diese Maßnahme betrifft insbesondere die neuen Abstandsregeln für Grundstückseigentümer an Gewässern. Der Verband, der vom linken Weserufer bis zur Ochtum und Varreler Bäke reicht, hat etwa 32.000 Mitglieder, die durch Deiche und Wehre vor Hochwasser und Sturmfluten geschützt werden. Diese Satzung stellt sicher, dass die Mitglieder weiterhin ausreichend Schutz genießen, auch vor den Herausforderungen, die sich durch die Klimaveränderung ergeben.

Die geänderten Abstandsregeln sind für viele Grundstückseigentümer von Bedeutung. Fallende Abstandsgrenzen verlangen nun einen Abstand von fünf Metern zu Gewässern, während in bestimmten Fallkonstellationen sogar bis zu zehn Meter Abstand einzuhalten sind. Diese Regelung soll sicherstellen, dass keine störenden Objekte im Schutzstreifen an den Gewässern errichtet werden, um Wartungsarbeiten und Notfalleinsätze nicht zu behindern. An der Deichlinie bleiben die Abstandsregeln unverändert: zehn Meter für Bauwerke und 14 Meter für unterirdische Anlagen.

Änderungen bei den Beiträgen und Grundsteuersätzen

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Reform betrifft die Beiträge, die die Mitglieder des Deichverbandes zahlen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Beitragssatz auf Basis des neuen Grundsteuerwertes berechnet, anstatt auf den überholten Einheitswerten von 1964. Dies bedeutet, dass bei einem Grundsteuerwert von 350.000 Euro ein jährlicher Beitrag von etwa 120 Euro zu zahlen ist. Während einige Mitglieder von dieser Neuregelung profitieren und weniger zahlen müssen, müssen andere mit steigenden Beitragssätzen rechnen.

Die neuen Beitragssätze wurden am 10. Dezember 2024 festgelegt und umfassen:

  • Grundstücke und Immobilien: 0,34 ‰ vom Grundsteuerwert
  • Landwirtschaftlich und erwerbsgärtnerisch genutzte Grundstücke: 0,34 ‰ vom Grundsteuerwert
  • Ersatzbewertung für Straßen, Wege, Plätze: 5,1 ‰ vom Ersatzwert

Die Beitragsanpassungen wurden möglichst aufkommensneutral gestaltet, um den Mitgliedern zusätzliche Belastungen durch Klimaveränderungen und steigende Kosten zu ersparen. Die Erhebung der Beiträge erfolgt nach dem Vorteilsprinzip, wobei die Gesamtausgaben solidarisch auf alle Mitglieder verteilt werden.

Der Deichverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung wird der Deichverband alle fünf Jahre neu gewählt. Die Mitgliedschaft in diesem Verband erfolgt automatisch mit dem Erwerb eines Grundstücks im Verbandsgebiet, welches eine Fläche von etwa 75 km² umfasst. Darüber hinaus sichern die technischen Infrastrukturen des Deichverbands die Be- und Entwässerung der betroffenen Gebiete.

Um die Herausforderungen zu meistern und die vollständige Funktionalität des Hochwasserschutzes zu gewährleisten, plant der Deichverband für das Jahr 2025, etwa 3,5 Millionen Euro aus den Beiträgen seiner Mitglieder zu finanzieren. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Mitgliedsbeiträge für den Erhalt der Deiche und Hochwasserschutzanlagen.

Für Mitglieder, die Fragen zu den neuen Regelungen haben, stellt der Deichverband einen Kontakt bereit: info(at)deichverband-bremen-alw.de oder telefonisch unter 0421/33 30 6-0 können Rückfragen geklärt werden.

Unter diesen neuen Richtlinien wird sich der Deichverband weiterhin für den Schutz und die Sicherheit der Region einsetzen. Weser Kurier berichtet, dass die Änderungen letztlich auch auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen sind, die seit über 20 Jahren bestehen, während Deichverband Bremen die Einhaltung der Vorschriften überwacht und umsetzt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
weser-kurier.de
Weitere Infos
deichverband-bremen-alw.de

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