
In der Region Bremen wird das Wetter in den kommenden Tagen von Kälte, Schnee und eisigen Bedingungen geprägt sein. Laut dem Wetterexperten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gilt die aktuelle Wetterlage als „interessant“. Für den Sonntag, den 12. Januar 2025, wird bis zu zehn Zentimeter Neuschnee prognostiziert. Bereits am Freitag haben erste Schneeschauer eingesetzt, doch aufgrund leichter Plusgrade blieb der Schnee nicht liegen. Schauer werden in der Nacht von Samstag auf Sonntag zunehmen. Die Temperaturen fallen dann knapp unter den Gefrierpunkt, bevor der Schneefall am Sonntagvormittag in Regen übergeht. Am Sonntag selbst werden Höchsttemperaturen von maximal vier Grad Celsius und am Montag bis zu zehn Grad Celsius erwartet. Stürmisches Wetter wird ebenfalls für Montag angekündigt.
Mit der Abkühlung sind Autofahrer gefordert, da sie auf glatte Straßenverhältnisse reagieren müssen. Die ensemblebasierte Wettervorhersage deutet darauf hin, dass gegen Mitte der kommenden Woche erneut Schnee fallen könnte. Besonders gegen Ende der Woche ist ein Dauerfrost möglich, basierend auf mehreren Wettermodellierungen.
Winterreifenpflicht und Straßenverhältnisse
Winterreifen müssen auf allen vier Rädern montiert sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Weiterhin ist die geforderte Mindestprofiltiefe für Winterreifen 1,6 Millimeter; der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen mindestens 4 Millimeter. Ab dem 1. Oktober 2024 sind ausschließlich Winterreifen mit dem Alpine-Symbol zugelassen. So gelten ältere M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol, die nach dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, nicht mehr als gültig.
Sonstige Regelungen und Bußgelder
- Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen kann ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
- Bei Gefährdung drohen 100 Euro, und bei einem Unfall kann das Bußgeld auf 120 Euro steigen.
- Fahrzeughalter, die ein Fahrzeug ohne Winterreifen zur Verfügung stellen, müssen mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Es kann auch zu Problemen mit der Haftpflichtversicherung kommen, wenn Unfälle mit Sommerreifen in winterlichen Bedingungen passieren. Die Versicherung kann ein Mitverschulden anrechnen, während die Kaskoversicherung Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzen kann. Außerdem sind Autovermieter verpflichtet, Fahrzeuge mit verkehrssicherer Bereifung bereitzustellen, was in der kalten Jahreszeit Winterreifen impliziert. Insgesamt sollten Autofahrer die winterlichen Straßenverhältnisse ernst nehmen, um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen.