Bremen

Grundsteuer-Reform: Bremer Bürger kämpfen gegen neue Bescheide!

Die Einführung der neuen Grundsteuer in Deutschland steht seit dem 16. Februar 2025 im Fokus, nachdem das Bundesverfassungsgericht die veralteten Bewertungsgrundlagen der Grundsteuer moniert hat. In Bremen sind bereits rund 47.900 Einsprüche gegen die verschickten Grundsteuerwertbescheide eingegangen, was zeigt, dass viele Steuerbürger mit den neuen Regelungen nicht einverstanden sind. Bislang wurden etwa 5.000 Einsprüche bearbeitet, wobei Eigentümer viele ihrer ursprünglichen Angaben korrigiert haben.

Gemäß den neuen Bestimmungen wird die Berechnung der Grundsteuer seit diesem Jahr auf einem reformierten Verfahren basieren. Die Stadt Bremen hat sich verpflichtet, den neuen Hebesatz auf so genannte aufkommensneutrale Weise zu bestimmen, um zu gewährleisten, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer nicht steigen. Allerdings gibt es Berichte über Veränderungen bei den Zahlungen einzelner Steuerzahler, die von dieser Neuregelung betroffen sind.

Hintergrund der Reform

Die Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 10. April 2018 festgestellt hatte, dass die bestehenden Regelungen zur Einheitsbewertung unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes sind. Das Gericht bemängelte, dass die seit 1964 geltenden Bewertungsgrundlagen zu Wertverzerrungen führten und somit grundlegende Ungleichheiten hervorriefen. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis Ende 2019 eine neue Regelung zu treffen, die diese Mängel beseitigen sollte.

Die Neubewertung von fast 36 Millionen Grundstücken verlief in der Folge weitgehend erfolgreich, sodass die Finanzämter nun die Grundsteuerbescheide basierend auf den neuen Wertfeststellungen erlassen konnten. Der ehemalige Finanzminister Olaf Scholz hatte versprochen, dass die Reform aufkommensneutral sein werde, doch viele Steuerbürger berichten von erheblichen Steigerungen bei ihren Grundsteuerzahlungen.

Details zu den Einsprüchen

  • Die Einspruchsfrist gegen die Grundsteuerwertbescheide ist abgelaufen.
  • Einsprüche können sich nur auf die Anwendung des Hebesatzes beziehen.
  • Widersprüche gegen die Bewertung des Grundbesitzes mussten innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.
  • Das Finanzamt priorisiert Einsprüche, wenn den Eigentümern stattgegeben werden kann.
  • Alle Einsprüche gegen die Verfassungsmäßigkeit werden in Erwartung eines höchstrichterlichen Urteils zurückgestellt.

Die Grundsteuermessbescheide warnen Steuerbürger zudem davor, dass keine Zahlung auf Grundlage des Bescheids geleistet werden muss. Es ist ebenfalls notwendig, dass Steuerpflichtige den Grundsteuerbescheid kritisch prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Allerdings hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Grundsteuer trotzdem beglichen werden muss.

Die grundlegende Neuregelung und die Möglichkeit, die Regelungen zur Einheitsbewertung zu reformieren, stellen eine bedeutende Einnahmequelle für die Kommunen dar, die jährlich etwa 13 bis 14 Milliarden Euro aus der Grundsteuer erzielen. Die Reform soll nicht nur die Rechtmäßigkeit der Besteuerung gewährleisten, sondern auch faire und gerechte Bedingungen für alle Steuerzahler schaffen.

Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten, insbesondere angesichts der stetig anhaltenden Einsprüche und der Unsicherheiten bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der vorgenommenen Änderungen. Die kontinuierliche Bearbeitung der Einsprüche wird sowohl für die betroffenen Bürger als auch für die Behörden eine herausfordernde Aufgabe bleiben.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
butenunbinnen.de
Weitere Infos
haufe.de
Mehr dazu
bundesverfassungsgericht.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert