Bremen

Geldfälscherin in Bremen enttarnt: Polizei bedankt sich für Hinweise!

Die Polizei Bremen hat eine mutmaßliche Geldfälscherin identifiziert, die im Februar 2022 unter falschem Namen Bankkonten eröffnet und betrogen haben soll. Neben der Identifikation der Frau legt die Polizei auch den Verdacht auf Geldwäsche nahe. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung wurde ein Foto der Tatverdächtigen veröffentlicht, um Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten. Sie eröffnete mit einem gefälschten Ausweis Konten bei drei Banken in Bremen, auf die Zahlungen in fünfstelliger Höhe aus illegalen Geschäften oder Straftaten eingingen.

Die Gelder wurden von den Ermittlern auf andere Konten weitergeleitet. Laut den Behörden dauert die Ermittlungsarbeit in diesem Fall an. Die Identifikation der Verdächtigen ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung der Geldwäsche, eines ernsthaften und weit verbreiteten Problems, das auch auf europäischer Ebene anerkannt wird.

Geldwäsche in der EU

Die Richtlinie (EU) 2018/1673 zielt darauf ab, die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche zu stärken. Diese Richtlinie führt spezifische Definitionen von Straftaten sowie Sanktionen im Bereich Geldwäsche ein und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Sie wurde am 23. Oktober 2018 angenommen und trat am 2. Dezember 2018 in Kraft. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, diese bis zum 3. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen.

Ein zentraler Aspekt dieser Regelung ist, dass Geldwäsche unter Strafe steht, wenn sie vorsätzlich und mit Wissen um die kriminelle Herkunft der Vermögensgegenstände erfolgt. Dabei ist es unerheblich, ob der Täter zuvor verurteilt wurde oder nicht. Die Richtlinie sieht auch die Möglichkeit strenger Sanktionen vor, die eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren umfassen können. Hierbei ist es wichtig, dass die Sanktionen wirksam, angemessen und abschreckend sind.
Die relevanten Straftaten beinhalten unter anderem den Umtausch oder Transfer von Vermögensgegenständen, die aus kriminellen Handlungen stammen, sowie das Verbergen der wahren Herkunft von Vermögensgegenständen.

Schritte zur Bekämpfung der Geldwäsche

Die Ermittlungen in der oben genannten Gasellschaft sind Teil eines größeren Rahmens zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten über wirksame Ermittlungsinstrumente verfügen müssen, um diesem Phänomen entgegenzuwirken. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich, um sicherzustellen, dass Kriminelle nicht von weniger strengen Rechtssystemen in anderen EU-Ländern profitieren können.

Durch solche Maßnahmen soll der Geldwäsche in Europa effektiv begegnet werden. Die fortlaufenden Ermittlungen und die Identifikation Verdächtiger wie im aktuellen Fall in Bremen sind essenziell, um die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten und das Vertrauen in Banken und Finanzinstitutionen zu stärken.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
eur-lex.europa.eu
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