
In Deutschland sorgt der Fall von Daniela Klette, einer ehemaligen Terroristin der Roten Armee Fraktion (RAF), für Aufsehen. Die 66-Jährige, die seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, wird beschuldigt, vor etwa zehn Jahren in Bremen Wohnungen angemietet zu haben, um von dort Überfälle auf Geldtransporter zu planen. Klette, die im September 2024 verhaftet wurde, lebte bis zu ihrer Festnahme unter falschem Namen in Berlin-Kreuzberg.
Laut der Nordsee Zeitung wohnte Klette in Bremen unter dem Namen „Sarah Lopez“. Zwischen Sommer 2014 und Oktober 2015 mietete sie eine Wohnung im Steintorviertel und soll zusätzlich eine zweite Wohnung genutzt haben. Diese Immobilien dienten offenbar als Basis für die Planung von Raubüberfällen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Geplante Überfälle und Flucht
Klette war Teil eines Trios mit Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70), die beide weiterhin auf der Flucht sind. Diese Gruppe, der die Bundesanwaltschaft bereits seit vielen Jahren auf den Fersen ist, soll zwischen 1999 und 2016 insgesamt 2,7 Millionen Euro bei Überfällen erbeutet haben. Ihre Taten zielten insbesondere auf Geldtransporter und Supermärkte in Bundesländern wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ab.
Ein besonders aufsehenerregender Vorfall ereignete sich im Juni 2015, als Klette angeblich von Bremen aus einen Überfall auf einen Geldtransporter in Stuhr plante. Während dieses Überfalls wurde auf das Fahrzeug mit einem Sturmgewehr geschossen, es gab jedoch keine Beute. Klette wird versuchter Mord vorgeworfen, da die Schüsse auf das Transportfahrzeug abgegeben wurden. Eine in ihrer späteren Wohnung in Berlin gefundene AK-74 könnte als die Tatwaffe identifiziert werden, wie NWZonline berichtet.
Rechtliche Konsequenzen und aktueller Stand
Die Anklage gegen Klette umfasst insgesamt 13 schwere Raubstraftaten, und sie wird zudem unerlaubten Waffenbesitz vorgeworfen. Der Prozess gegen die Ex-Terroristin ist für die kommenden Wochen am Landgericht Verden angesetzt. Auch wenn die Unschuldsvermutung gilt, wird das Verfahren mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, da Klette während ihres Lebens im Untergrund ein kompliziertes Netzwerk aufgebaut hat. Ihre frühere Mitgliedschaft in der RAF, die 1998 offiziell aufgelöst wurde, wirft zudem Fragen zur politischen Motivation ihrer Taten auf.
Klette hat außerdem die linksradikale Szene um Unterstützung beim bevorstehenden Prozess gebeten, was weitere Diskussionen über die Fortsetzung extremistischer Ideologien in Deutschland anstoßen könnte. Ihr Fall bleibt weiterhin komplex und könnte weitreichende Implikationen für die Gesellschaft und die Strafverfolgungsbehörden haben.