Bremen

Ehemaliger Polizist findet 11.400 Euro und gibt sie zurück – Ehrensache!

Robert Schlemmer, ein 73-jähriger ehemaliger Polizist, machte vor Kurzem einen bemerkenswerten Fund in Bremen. Nach einem Zahnarzttermin entdeckte er auf dem Gehweg eine kleine schwarze Tasche, die etwa doppelt so groß wie ein Handy war. Zu seiner Überraschung stellte sich heraus, dass sich in der Tasche eine erhebliche Geldsumme befand: 11.400 Euro und 2000 Türkische Lira, was ungefähr 55 Euro entspricht. Schlemmer, der fast 40 Jahre bei der Kriminalpolizei tätig war, entschied sich sofort, den Fund nicht für sich zu behalten, da er die Möglichkeit vermutete, dass persönliche Papiere in der Tasche sein könnten. Er handelte gemäß seiner Devise: „Wenn du was regeln musst, dann mach das.“ Deshalb meldete er den Fund zunächst in der Zahnarztpraxis und begab sich dann zur nächsten Polizeiwache am Flughafen.

Die Entscheidung, die Tasche bei der Polizei abzugeben, war nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich sinnvoll. Laut den Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Finder eine Fundsache unverzüglich melden. Der Finder hat eine Anzeigepflicht, und bei Nichteinhaltung kann er sich strafbar machen, etwa wegen Diebstahls oder Unterschlagung. Der Finderlohn für den Geldfund beträgt in diesem Fall 353,50 Euro, was für Schlemmer eine kleine, aber willkommene finanzielle Anerkennung darstellt. Er überlegt, diesen Betrag möglicherweise seinen Enkeln zu geben.

Die Rückkehr des Geldes

Wenig überraschend meldete sich der rechtmäßige Eigentümer der Tasche einen Tag nach dem Suchaufruf bei der Polizei und konnte den Verlust nachweisen. Es stellte sich heraus, dass das Geld aus einer privaten Spendensammlung für bedürftige Familien stammte. Der Vorfall verdeutlicht, dass Bargeldfunde nicht selten sind; die Polizei verzeichnet durchschnittlich zwei große Geldfunde pro Jahr. In den letzten zwei Jahren betrug der größte Bargeldfund sogar 50.000 Euro.

Schlemmer, der seit seinem 60. Lebensjahr im Ruhestand ist, genießt seinen Lebensabend und ist aktiv im Laientheater. Er hat sogar Pläne für eine „Welturaufführung“ eines eigenen Stücks, das im Zweiten Weltkrieg spielt, im kommenden März.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Finderlohn

Wie das juristische Portal Juraforum erläutert, ist der Finderlohn eine Belohnung für den ehrlichen Finder einer vermeintlich herrenlosen Sache, die dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben wird. Oft wird die Höhe des Finderlohns als unangemessen gering empfunden. Nach § 965 BGB wird derjenige zum Finder, der in Besitz einer Fundsache kommt, und eine Fundsache kann jede bewegliche Sache sein. Bei der Berechnung des Finderlohns gelten bestimmte Regelungen: Bis 500 Euro beträgt der Finderlohn 5 % des Wertes, über 500 Euro 25 Euro plus 3 % des Wertes über 500 Euro. Der rechtliche Anspruch auf Finderlohn entfällt jedoch, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund verheimlicht.

Schlemmer zeigt durch seine ehrliche Handlungsweise, dass Integrität in einer Welt, in der Geld und materielle Werte oft im Mittelpunkt stehen, geschätzt und belohnt wird. Seine Geschichte ist ein Beispiel dafür, wie persönliche Werte und rechtliche Rahmenbedingungen Hand in Hand gehen können.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
weser-kurier.de
Weitere Infos
anwaltauskunft.de
Mehr dazu
juraforum.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert