
Die Polizei Bremen hat eine mutmaßliche Geldwäsche-Täterin identifiziert, die im Februar 2022 suspected eine Reihe krimineller Aktivitäten in der Hansestadt durchgeführt haben soll. Die Ermittler beziehen sich auf einen Vorfall, bei dem die Frau unter falschem Namen und mit Hilfe gefälschter Dokumente Bankkonten bei drei Bremer Banken eröffnete, um so an illegal erworbene Gelder zu gelangen. Auf diesen Konten wurden anschließend Zahlungen in fünfstelliger Höhe aus kriminellen Geschäften empfangen. Die Gelder wurden von dort auf andere Konten weitergeleitet, was die Ermittler dazu veranlasste, von einem umfassenden Geldwäsche-Schema auszugehen. Die mutmaßliche Täterin wurde durch die Veröffentlichung eines Fotos öffentlich gesucht, um Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten. Laut NDR dauern die Ermittlungen in diesem Fall weiterhin an.
Die aufgedeckten Machenschaften der mutmaßlichen Geldfälscherin werfen ein Schlaglicht auf die weitreichenden Probleme der Geldwäsche in Deutschland und Europa. Die EU-Richtlinie 2018/1673, die am 2. Dezember 2018 in Kraft trat, hat zum Ziel, die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche in den Mitgliedstaaten zu stärken. In der Richtlinie werden verschiedene Straftaten definiert und entsprechende Sanktionen festgelegt, um eine wirksame Bekämpfung sicherzustellen. Die Richtlinie zielt darauf ab, sowohl die Definition von Geldwäsche als auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.
Rechtsrahmen für Geldwäsche
Die EU-Richtlinie behandelt dabei nicht nur die vorsätzliche Geldwäsche, sondern auch die Bestrafung von Personen, die Vermögenswerte aus kriminellen Aktivitäten in Umlauf bringen. Dazu zählt unter anderem der Umtausch oder Transfer von Vermögensgegenständen, wenn der Täter den Verdacht hat oder haben sollte, dass diese aus einer Straftat stammen. Auch Selbstgeldwäsche und die Straftaten, die in Verbindung mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe stehen, fallen unter die Regelungen. Es gibt klare Vorgaben für die Sanktionierung dieser Tatbestände, die eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren vorsehen können.
Ein weiteres wichtiges Element der Richtlinie ist die Möglichkeit, zusätzliche Sanktionen gegen juristische Personen zu verhängen, welche die Begehung von Geldwäsche begünstigt haben. Dazu zählen unter anderem der Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder das Verbot, gewerbliche Tätigkeiten auszuüben. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, effektive Ermittlungsinstrumente zur Bekämpfung organisierter Kriminalität bereit zu stellen, um korrupte Strukturen zu durchbrechen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.