
Die Verkehrsbehörde in Bremen plant Maßnahmen, um gegen das auf dem Bürgersteig parkende Auto vorzugehen, ein Problem, das seit Jahren für Unmut unter den Anwohnern sorgt. Dieses Vorhaben wurde notwendig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil am 6. Juni 2024 entschieden hatte, dass die Stadt Bremen die Anträge von Anwohnern, welche gegen das Gehwegparken vorgehen wollten, erneut prüfen muss. Die Kläger aus den Straßen M.-straße, B. Straße und T. Straße hatten lange Zeit auf die Missstände hingewiesen, da hier auf den Gehwegen, die zwischen 1,75 m und 2,00 m breit sind, verbotswidrig geparkt wird, was die Nutzung der Gehwege erheblich beeinträchtigt. Das Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts verändert die vorherigen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Bremen und des Verwaltungsgerichts Bremen, die die Klageanträge der Anwohner zunächst abgelehnt hatten.
Der Hintergrund dieser rechtlichen Auseinandersetzung liegt in der jahrelangen Duldung des Gehwegparkens, welches nach § 12 Abs. 4 StVO grundsätzlich verboten ist, sofern es nicht durch Verkehrszeichen oder Markierungen erlaubt ist. In den betroffenen Straßen gibt es jedoch keine entsprechenden Zeichen. Die Kläger hatten bereits 2018 Maßnahmen gegen das Gehwegparken beantragt, welche jedoch abgelehnt worden waren. Die Verwaltung basierte ihre Ablehnung auf einer Vorschrift, die keine zusätzlichen Verkehrszeichen für gesetzliche Regelungen anordnen muss. Nachdem die Stadt mehrfach in der Kritik stand, kam es schließlich zur Klage, die nun durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an Fahrt gewann.
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
Im Zuge des neuen Konzepts plant die Verkehrsbehörde, Maßnahmen insbesondere in den Innenstadt-Quartieren zu ergreifen, um dem Zugang von Rettungsdiensten wie Feuerwehr und Krankenwagen zu sichern. Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal (SPD) hebt hervor, dass ein systematisches und stufenweises Vorgehen angestrebt wird. Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem:
- Die Schaffung von barrierefreien Gehwegen in den Innenstadt-Quartieren, noch in diesem Jahr.
- Die Ausweitung des kostenpflichtigen Anwohnerparkens auf gesamte Stadtteile.
- Die Einrichtung von Carsharing-Stationen sowie Fahrradstellplätzen.
- Der Bau von Quartiersgaragen.
Grünen-Politiker Ralph Saxe äußerte seine Unterstützung für das Konzept, kritisierte jedoch den vagen Zeitplan. Er fordert klare Fristen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen auch tatsächlich ergriffen werden. Diese Diskussionen werden in der kommenden Woche in der Verkehrsdeputation erörtert.
Rechtliche Einordnung und Verantwortung der Behörden
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht nur für die Anwohner von Bedeutung, sondern hat auch tiefere rechtliche Konsequenzen für die Stadt Bremen. Die Stadt ist gemäß den Vorgaben des Gerichts verpflichtet, über die Anträge der Kläger erneut zu entscheiden, wobei eine ermessensfehlerfreie Entscheidung gewährleistet sein muss. Dies bedeutet, dass die Behörde die Interessen der Anwohner und der Allgemeinheit abwägen muss. Die Rechtslage verdeutlicht, dass die Duldung von Gehwegparkern kein Gewohnheitsrecht begründet.
Der Schutz der Gehwegbenutzer sowie der Anwohner ist ein wichtiges Anliegen, das durch das Verbot des Gehwegparkens gefestigt wird. In diesem Zusammenhang stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Beeinträchtigung der Gehwegnutzung durch parkende Fahrzeuge erheblich ist und somit klare Regelungen und Maßnahmen erfordert, um die sichere Nutzung der Gehwege zu garantieren.