
Am Freitag, den 28. Februar, wurde ein gefährlicher Transport auf der Autobahn A1 in Bremen von Spezialisten der Gefahrgutüberwachung gestoppt. Laut Informationen des Weser-Kuriers berichtet in einem Bericht, waren Gründe für die Untersagung der Weiterfahrt erhebliche Mängel am Sattelauflieger des Fahrzeugs. Der 53-jährige rumänische Berufskraftfahrer war mit einem 40-Tonnen-Sattelzug, beladen mit 18.000 Litern einer ätzenden und umweltgefährdenden Chemikalie, von den Niederlanden nach Schweden unterwegs.
Die Kontrollen deckten mehrere Mängel auf, darunter gravierende Problematiken an der lichttechnischen Einrichtung sowie an den Reifen des Sattelaufliegers. Einige Reifen wiesen sogar handflächengroße Ausbrüche bis auf die Karkasse auf. Zusätzlich wurden gefahrgutrechtliche Verstöße festgestellt, insbesondere das Fehlen diverser Ausrüstungsgegenstände, die für die Absicherung von Unfallstellen und zur Eindämmung von Umweltschäden notwendig sind. In dieser kritischen Situation wurde die Weiterfahrt bis zur Reparatur der Mängel und der Nachrüstung der fehlenden Sicherheitsausrüstung untersagt. Der Fahrer sah sich zudem gezwungen, eine Sicherheitsleistung zu entrichten, und gegen die rumänische Spedition wurde eine Anzeige gefertigt.
Gefahrguttransport im Fokus
Der Vorfall auf der A1 wirft wichtige Fragen zum Thema Gefahrguttransporte auf. Nicht nur große Firmen, sondern auch Einzelpersonen transportieren gefährliche Güter in Kleinmengen mit PKW, wie beispielsweise Kanister mit Brennspiritus. Die Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut unterliegen strengen Regelungen, um die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen. Informationen zur sicheren Handhabung bietet die DGUV Information 213-012 „Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern“. Diese Sammlung von rechtlichen Bestimmungen gibt praktische Hinweise zur Umsetzung von Sicherheit beim Gefahrguttransport, inklusive Beispiele wie die Kleinstmengenregelung und die 1000-Punkte-Regel, sowie eine Übersicht in Form von 23 häufig gestellten Fragen laut DGUV.
Die Relevanz der Sicherheitsvorschriften wird durch die laufenden Anpassungen und Aktualisierungen des ADR/RID/ADN-Übereinkommens deutlich, die zum 01. Januar 2025 in Kraft treten werden. Solche Änderungen erfolgen im zwei-jährigen Rhythmus und sind an die UN-Modellvorschriften für den Transport gefährlicher Güter angelehnt. Diese Regelungen werden aktualisiert, um den technischen Fortschritt und neue Entwicklungen im Bereich der Sicherheit zu berücksichtigen berichtet der VCI.
Die Änderungen orientieren sich an den Vorschriften im Landverkehr (ADR/RID) und berücksichtigen auch andere Verkehrsträger und deren spezifische Anforderungen. Mit einem Blick auf die nationalen Umsetzungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz wird deutlich, dass ein hohes Maß an Verantwortung für die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter erforderlich ist. Die Ereignisse auf der A1 unterstreichen die Notwendigkeit, Vorschriften und Sicherheitsstandards konsequent durchzusetzen.